Immobilienbewertung-Blog

Blog für Themen rund um die Immobilienbewertung

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Weiterbildung: Brandschutz, Explosionsschutz, Blitzschutz

2.09.2010 | Keine Kommentare | Gepostet in Baumängel, Persönliches

Zur Erweiterung meiner Fachkenntnisse über die  bausachverständige Beurteilung von Gebäuden habe ich ein dreitägiges Spezialseminar bei der in Bausachverständigenkreisen renommierten Sachverständigen Akademie Aachen absolviert. Mehr »

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Tags: Brandschutz, Sachverständige, Weiterbildung

Gewerbesteuerhebesätze 2009 im Bundesdurchschnitt leicht gesunken

31.08.2010 | Keine Kommentare | Gepostet in Deutschland, Immobilienmarkt
WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag im Jahr 2009 der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 387% und damit nur minimal niedriger als im Vorjahr (388%).
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Lexikon: Restwert

30.08.2010 | Keine Kommentare | Gepostet in Lexikon

Der Restwert entspricht dem Veräußerungswert eines Bewertungsgegenstandes zum Zeitpunkt des Ablaufs

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Tags: Lexikon

Lexikon: Residualwert

23.08.2010 | Keine Kommentare | Gepostet in Lexikon

Der Residualwert ist bei der Kostenkalkulation von Neubauvorhaben der für den Bauherrn tragbare Bodenwert.

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Tags: Lexikon

BFH hält allgemeine Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für erforderlich

17.08.2010 | Keine Kommentare | Gepostet in Recht

Urteil vom 30.06.10   II R 60/08

Die Einheitsbewertung des Grundvermögens ist vom Bundesfinanzhof (BFH) trotz verfassungsrechtlicher Zweifel bislang als verfassungsgemäß beurteilt worden. Im Urteil vom 30. Juni 2010 II R 60/08 hat er daran jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 festgehalten, aber zusätzlich darauf hingewiesen, dass das weitere Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer mit verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes GG ), nicht vereinbar sei.

Zur Begründung führt der BFH aus, dass die Festschreibung der Wertverhältnisse auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 1964) nur sachgerecht und aus verfassungsrechtlicher Sicht hinnehmbar sei, wenn der Hauptfeststellungszeitraum eine angemessene Dauer nicht überschreite. Die über mehr als vier Jahrzehnte unveränderte Einheitsbewertung des Grundbesitzes verfehle insbesondere die sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Anforderungen an eine realitätsgerechte Bewertung. Auf unbegrenzte Dauer sei es auch nicht hinnehmbar, dass eine Wertminderung wegen Alters nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 1964) ausgeschlossen werde. Ferner führe das jahrzehntelange Unterlassen einer flächendeckenden Grundstücksneubewertung zwangsläufig zu verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Defiziten beim Gesetzesvollzug, weil verfahrensrechtlich nicht sichergestellt werde, dass dem Finanzamt Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse bekannt werden.

Verfassungsrechtlich geboten sei eine erneute Hauptfeststellung besonders im Beitrittsgebiet, wo die Wertverhältnisse auf den 1. Januar 1935 festgeschrieben seien. Der sich daraus ergebende gleichheitswidrige Zustand könne im Hinblick auf die verstrichene Zeit nicht mehr mit den Übergangsschwierigkeiten nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands gerechtfertigt werden.

Siehe auch Urteil des II. Senats vom 30.06.2010

Quelle: Pressebericht des Bundesfinanzhofs

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Tags: BFH, Grundsteuer
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