Fachthema: EnEV2009 (Teil 3): unbedingte Nachrüstverpflichtungen (§ 10 EnEV)
Im dritten Abschnitt (§§ 9 ff.) der EnEV 2009 sind die Nachrüstverpflichtungen für bestehende Gebäude festgelegt.
unbedingte Nachrüstverpflichtungen (§ 10 EnEV)
Es handelt sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die für Eigentümer und Hausverwalter zwingend sind und denen selbstständig nachzukommen ist. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob energetische Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden oder nicht. Mehr »
Tags: Energiesparen, EnEV