Lexikon: Ankaufswert
13. Februar 2010:Der Ankaufswert bzw. Einkaufswert ist der Preis den ein Händler für einen Bewertungsgegenstand ohne die Berücksichtigung besonderer Umstände zahlt.
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Der Ankaufswert bzw. Einkaufswert ist der Preis den ein Händler für einen Bewertungsgegenstand ohne die Berücksichtigung besonderer Umstände zahlt.