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neue EU-Gebäuderichtlinie verabschiedet

Categories: EnEV
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Published on: 21.05.2010

Die energetischen Anforderungen bei Neubauten und Sanierungen sollen nach dem Willen des EU-Parlaments deutlich verschärft. Der „Niedrigstenergie“-Standard wird die Norm für alle Neubauten und die Energieeffizienzklasse gemäß Energieausweis soll Immobilieninseraten dargestellt werden werden.

Das Inkrafttreten der neuen Richtlinie soll im Juni 2010 erfolgen. Ziel ist die Richtlinie innerhalb von 1,5 Jahren in allen Mitgliedsstaaten zu nationalem Recht zu machen.  Daher muss Deutschland seine Energieeinsparverordnung bis Ende 2012 ändern.

  • Neubauten ab dem 1.1.2021 müssen als Niedrigstenergiehäuser gebaut werden und ihren Energiebedarf so weit als möglich mit regenerativen Energien decken.
  • Für Bestandsbauten sind keine wesentlichen Neuerungen beschlossen worden, bis auf die neue Regelung für den Umgang mit dem Energieausweis
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