Lexikon: Wertminderung
7. Dezember 2010:Die Wertminderung ist ein Abschlag vom mangelfreien Wert des Bewertungsgegenstandes auf Grund bestehender Mängel.
Mängel können schon im Herstellungsprozess entstehen (bei Immobilien sogenannte Baumängel) oder erst nach der Fertigstellung auf Grund von Schadensereignissen (bei Immobilien sogenannte Bauschäden).
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