Lexikon: Zeitwert
21. Dezember 2010:Der Zeitwert findet als technischer Zeitwert (für Vermögensgegenstände im Allgemeinen) oder als beizulegender Zeitwert (für Immobilien) Verwendung.
Der (technische) Zeitwert ist der Wert eines Bewertungsgegenstandes, der sich ergibt, wenn auch dessen Alter, Betriebszustand, Abnutzung, Instandhaltung, Verwendung, Einsatz, technische Lebensdauer, technische Nutzungsdauer berücksichtigt sind.
Der (beizulegende) Zeitwert entspricht dem {cms_selflink page=’marktwert‘ text=’Marktwert‘} bei Immobilien.
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