Unsitten am Wohnungsmarkt
31. Januar 2012:Verbraucherschützer beklagen Fehlentwicklungen – z.B. Besichtigungen, die zu Versteigerungen entarten
Verbraucherschützer beklagen Fehlentwicklungen – z.B. Besichtigungen, die zu Versteigerungen entarten
Der Eigentümer einer baulichen Anlage ist als Zustandsstörer für eine den materiell-rechtlichen Vorschriften entsprechende Nutzung dieser Anlage verantwortlich und kann daher von der Behörde auch dann in Anspruch genommen werden, wenn
Makler für Lager und Logistikflächen freuen sich über neuen Vermietungsrekord
Zur Beurteilung der Frage, ob Geruchsbelästigungen zumutbar sind, bietet die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) eine sachgerechte Entscheidungshilfe.
Der Bezirk hat den Abriss verfügt mit dem Argument, die Anlage sei eine Gefahr für Leben und Gesundheit.