Mietmangel: Zustand der Mieträume maßgeblich, nicht Umfeldsituation!
18.01.2012 Gepostet in Mietrecht
Gemäß § 536 Abs. 1 S. 3 BGB ist für eine Minderung der Miete erforderlich, dass die Tauglichkeit des Mietobjekts erheblich eingeschränkt ist.
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18.01.2012 um 13:32
Interessante Zusammenfassung, wobei ich bezüglich der Rhein-Schiffe schon schmunzeln musste. Wer in der Bahnhofstraße wohnt, darf sich auch über Züge nicht wundern