Ungenehmigte Mieternutzung: Vermieter verantwortlich!
30. Januar 2012:Der Eigentümer einer baulichen Anlage ist als Zustandsstörer für eine den materiell-rechtlichen Vorschriften entsprechende Nutzung dieser Anlage verantwortlich und kann daher von der Behörde auch dann in Anspruch genommen werden, wenn
Artikel lesen (IBR-Online)