Immobilienfonds zum Schnäppchenpreis
9.02.2012 Gepostet in neue Artikel
Am Zweitmarkt werden eingefrorene Fonds mit enormen Abschlägen angeboten. Wagemutige Anleger greifen zu.
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9.02.2012 um 16:16
Was mich interessiert ist, wo man eigentlich seine Immobilien bewerten lassen kann? Ich hab jetzt nur Infos auf dieser Website gefunden, aber das ist ja keine Behörde die so etwas macht. Kenn sie vielleicht eine Stelle an der so eine Dienstleistung vollzogen wird?
10.02.2012 um 04:38
Ihre Immobilien können Sie bei Immobilienbewertungssachverständigen begutachten lassen. Wertgutachten für Immobilien werden von spezialisierten Dienstleistungsunternehmen (Sachverständigenbüros) durchgeführt. Das ist ähnlich wie bei der Steuerberatung oder Rechtsberatung oder medizinischer Versorgung, da geht man auch nicht zur “Behörde”, sondern zum spezialisierten Dienstleister.
In Deutschland gibt es jedoch auch die Gutachterausschüsse (§§ 192-199 BauGB), die zusätzlich zu ihren hauptsächlichen Arbeiten, d.h. Ableitung von bestimmten Immobilienmarktdaten und Gutachten für städtebauliche und steuerbehördliche Zwecke, auch Gutachten für private Auftraggeber erstellen. Bei uns in Hamburg haben Sie nach Angaben des Gutachterausschusses Wartezeiten von mindestens 6 Monaten, bis zur Durchführung der Ortsbesichtigung.
Wenn Sie einen kürzeren Zeitraum benötigen, dann geht kein Weg an einem geeigneten Sachverständigenbüro vorbei. Grundsätzlich abraten würde ich von allen “Internt-Automatischen” Schnellbewertungen für wenige Dutzend Euro. Damit können Sie i.D. Regel als Bewertungslaie keine auch nur annähernd richtigen Bewertungsergebnisse erzeugen.
Nicht ohne Grund gibt es seit vielen Jahren eine umfangreiche obergerichtliche und BGH-Rechtsprechung, die sämtlich der Meinung sind, dass ein Wertgutachten qualitativ einer “quasi-wissenschaftlichen” Arbeit entsprechen muss, um überhaupt aussagefähig zu sein.
Ein Online-Schnellgutachten zu beauftragen ist vergleichbar dem Ansinnen sich bei einer Krankheit von einem Online-Programm eine Heilung zu versprechen, statt zum Facharzt zu gehen.
Auch an berufsmäßige Bewertungssachverständige werden regelmäßig hohe Erwartungen an fachlicher Qualifikation und Berufserfahrung gestellt, denen inhaltlich kein Softwareprogramm auch annäherungsweise in der Ergebnisqualität nahe kommen kann. Hauptgrund hierfür ist, dass jede Immobilie ein Unikat ist und sehr, sehr viele individuelle Besonderheiten hat, die keine Software erfassen kann. D.h. schon bei der Dateneingabe ist es, wenn man ein halbwegs vernünftiges Ergebnis erzielen möchte, eigentlich unumgänglich schon das fachliche Wissen eine Bewertungssachverständigen zu haben, um “richtige” Dateneingaben zu machen. Was sich z.B. eine Laie unter einem “Haus ist modernisiert” vorstellt und was ein Bewertungssachverständiger, in wieweit die Bodenrichtwertauskunft des Gutachterausschusses einfach zu übernehmen oder wertmäßig zu modifzieren ist, das sind in der Regel schon erhebliche Unterschiede schon bei der Eingabe der Grunddaten zwischen dem Laien und dem Bewertungssachverständigen.
Sachverständige finden Sie am Besten im Internet, wenn Sie als Suchbegriffe eingeben: Stadt/Ort wo die Immobilie liegt + Immobilienbewertung, also z.B. Hamburg Immobilienbewertung.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es bei Bewertungssachverständigen unterschiedliche Qualitätsniveaus gibt. Bei allen Sachverständigenberufen sind der Sachverstand und Berufserfahrung die zentralen Garanten, dass Sie Ihr Geld richtig investieren und ein Gutachten bekommen, das seinen Namen auch verdient und Ihnen die nötige Klarheit über den Immobilienwert mit hinreichender Genauigkeit verschafft.
Es ist daher empfehlenswert auch in (scheinbar) einfachen Bewertungsfällen nur hoch qualifizierte Sachverständige zu beauftragen. Es geht schließlich um Ihr Vermögen, i.d.R. um mehrere 10.000 bis 100.000 oder mehr Euro. Da sollte man nicht an der falschen Stelle sparen und minderqualifzierte/-erfahrene Sachverständige beauftragen, die sich vielleicht “um nur 10%” verrechnen können.
Die höchsten Qualifikationen, die in Deutschland für Bewertungssachverständige möglich sind, sind die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie die Zertifizierung nach DIN-EN ISO 17024. Näheres darüber können Sie auf meiner Homepage unter dem Punkt Zertifizierung nachlesen.