BGH: Mietminderung kann zur Kündigung berechtigen
18. Juli 2012:Ein Mieter minderte wegen Schimmelbefalls die Miete. Ein Gutachten zeigte aber, dass er selbst für den Befall verantwortlich war. Der Vermieter hat ihm trotz Nachzahlung fristlos gekündigt. Mit Recht.
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