Bundesrat lehnt Ausschluss der Mietminderung bei energetischer Sanierung ab
26. Juli 2012:Nach Ansicht des Bundesrats stellt die von der Bundesregierung geplante Regelung eine einseitige Belastung des Mieters dar, die dazu führen würde, dass die Interessen von Mietern und Vermietern nicht mehr fair austariert wären.