OLG Hamm: Marktpreis nicht ermittelbar: EOP-Verfahren maßgeblich!
29. April 2013:OLG Hamm, Urteil vom 20.12.2012 – 27 U 151/11
1. Eine Verpachtung unter dem marktüblichen Pachtzins ist als unentgeltlich zu betrachten.
2. Die Prüfung der Unentgeltlichkeit i. S. v. § 134 InsO muss sich am objektiven Marktpreis der vom Schuldner weggegebenen Leistung orientieren. Wenn der Marktpreis durch vergleichende Marktuntersuchung nicht zu ermitteln ist, bleibt der nach der EOP-Methode ermittelte Preis maßgeblich….weiterlesen (IBR-Online)