Betriebskosten gezahlt: Kein Schuldbestätigungsvertrag!
28. Juni 2013:OLG Koblenz, Urteil vom 13.12.2012 – 6 U 618/12
Die Abrechnung von Betriebskosten durch den Vermieter und die Zahlung des Saldos oder die Entgegennahme eines Guthabens durch den Mieter ist für sich genommen im Gewerberaummietrecht kein Schuldbestätigungsvertrag….weiterlesen (IBR-Online)