Bauvertrag – Finanzierung gescheitert: Keine Vergütung für erbrachte Leistungen!
23. November 2013:OLG Köln Urteil vom 28.06.2013 – 19 U 91/10
1. Die Klausel eines Bauvertrags, wonach „dieser Vertrag nicht zustande kommt, wenn die Finanzierung nicht gewährleistet oder nicht gesichert ist bzw. wenn kein Finanzpartner gefunden werden kann“, stellt eine sog. auflösende Bedingung dar….weiterlesen auf IBR-Online