Wann hat Mieter Vorkaufsrecht bei Aufteilung in Wohnungseigentum?
24. Februar 2014:BGH Urteil vom 22.11.2013 – V ZR 96/12
1. Das Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB entsteht bei dem Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks im Grundsatz nur dann, wenn sich der Veräußerer vertraglich zur Durchführung der Aufteilung gemäß § 8 WEG verpflichtet und….weiterlesen auf IBR-Online