Neue Kappungsgrenze in Schleswig-Holstein: Mieterhöhung in 15 Gemeinden nur noch um 15 Prozent möglich
5. November 2014:Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat für 15 Städte und Gemeinden des Landes eine neue Kappungsgrenze beschlossen. Das bedeutet, dass die Miete dort innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 statt bisher um 20 Prozent steigen darf. Die neue Kappungsgrenze wird ab dem 1. Dezember 2014 gelten. weiterlesen auf Immowelt
Schlagworte: Kappungsgrenze, Schleswig-Holstein