BFW: Nur durch Ausnahmen, Befristungen und Auflagen wird der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse tragbar
3. Dezember 2014:„Wir alle wissen, dass das einzig probate Mittel gegen steigende Mieten der Neubau ist. Der Gesetzentwurf wird diesem Ansatz allerdings nur unter Berücksichtigung von Ausnahmen, Befristungen und Auflagen gerecht. Um Exzesse bei der Wiedervermietung von Wohnraum in nachgewiesen angespannten Wohnungsmärkten zu verhindern, muss die Anwendbarkeit des Gesetzes oberste Priorität haben. Im Alltag bedeutet das Rechtssicherheit und Praktikabilität. Dabei darf die soziale Ausgewogenheit des Mietrechts nicht gefährdet werden – Eigentumsgarantie und Sozialpflichtigkeit des Eigentums müssen daher im Einklang zueinander stehen“, so Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen….weiterlesen auf Bundesanzeigerverlag