Zertifizierung als Sachverständiger erweitert
17. September 2009:Mittlerweile liegt meine neue Urkunde für die erweiterte fachliche Qualifikation bei der Zertifizierung vor.
Damit verfüge ich über die zweithöchste Ausbildungstufe, die im Rahmen von Personenzertifizierungen für Bewertungssachverständige derzeit überhaupt möglich ist.
Die Zertifizierung ist konform der DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgt. Daher handelt es sich um einen europaweit anerkannten Nachweis meiner fachlichen Qualifikation, die einer regelmäßigen Überwachung zur Qualitätssicherung unterliegt. Bei dieser DIN-Norm geht es nicht um die Zertifizierung von Abläufen in Unternehmen sondern um eine Personenzertifizierung.
Hierzu zählen die Nachweispflicht von Fortbildungsveranstaltungen, die Vorlage von positiv beurteilten Praxisgutachten durch das Zertifzierungsinstitut sowie nach 5 Jahren der Nachweis des aktuellen Fachwissens im Rahmen einer Rezertifizierungsprüfung.
Anschauen der Zertifizierungsurkunde.