Fachthema: Immobilienmarkt: Teil 1: Der Begriff „Immobilienmarkt“
10. Oktober 2009:Der Begriff „Immobilienmarkt“
Der Zustand des Immobilienmarktes (Angebot, Nachfrage, Mieten, Kaufpreise etc.) kann nicht isoliert von den ihn beeinflussenden wirtschaftlichen Gegebenheiten betrachtet werden, sondern steht mit diesen in Wechselwirkung.
Insbesondere ist der Immobilienmarkt ein Zweig der Immobilienwirtschaft, die wiederum ein Bestandteil einer bestimmten Volkswirtschaft (z.B. Deutschland) ist. Auch diese steht nicht isoliert, sondern ist in der Regeln mit anderen Volkswirtschaften zu einem Wirtschaftsraum verbunden. Dies kann ein lokaler sein (z.B. Europäische Union) bzw. sogar die gesamte Weltwirtschaft (Globalisierung). Daher ist der Immobilienmarkt stets auch beeinflusst von der Konjunktur der ihn umfassenden Wirtschaftsbereiche.
Auf der anderen Seite führen die Tatsachen, dass Grund und Boden nicht vermehrbar sind, Grundbesitz ein unbewegliches Rechtsgut ist und Immobilien das menschliche Grundbedürfnis nach Lebens- und Arbeitsraum befriedigen zwingend zu einer Differenzierung des allgemeinens Begriffes „Immobilienmarkt“ in Teilmärkte.
Immobilien weisen auch eine Reihe von Charakteristika auf, die bei anderen Gütern nicht oder nicht mit gleich starker Ausprägung anzutreffen sind: Standortgebundenheit, Sichtbarkeit, lange Lebensdauer, Einzigartigkeit, uneinheitliche Beschaffenheit, Wertbeständigkeit, streng formalisierte Funktionen als Anlageobjekte, Beleihbarkeit, nachhaltige Prägung der Umwelt und der Lebensbedingungen.
Daher werden Teilmärkte des Immobilienmarktes üblicher Weise unterschieden nach der Art der Immobilien, die in dem betreffenden Immobilienmarkt maßgeblich sind (z.B. Grundstücksmarkt, Wohnungsmarkt, Gewerb-und Industrieimmobilienmarkt) und/oder nach der Lage der Immobilien (z.B. Lage in Land, Region, Ort, Ortsteil, Straße, Straßenseite etc.)
Quelle: www.uwe-loose.de