EnEV2009: (Teil 1) – Kurzinformation
12. November 2009:Seit dem 01.10.2010 gelten die Vorschriften der Energieeinsparverordnung in der Fassung 2009.
Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt.
Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung(EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18.März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 ist die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten.
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Am 17.11.2009 haben sich Europaparlament, Europäische Kommission und Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten auf eine Neuregelung zum Energieverbrauch von Gebäuden geeinigt. Bisher war von Nullenergiegebäuden ab 2020 bzw. 2018 für öffentliche Gebäude die Rede gewesen. Ganz so streng sehen die Neuerungen jetzt doch nicht aus, trotzdem müssen sich Hausbesitzer auf deutlich schärfere Energiestandards einstellen. Diese gelten allerdings nur für Neubauten, der Gebäudebestand bleibt von der Neuregelung unberührt.
Die neuen Vorgaben zum Energieverbrauch bei Gebäuden werden nun nicht 2020, sondern erst 2021 verbindlich. Neubauten müssen auch nicht zwingend Nullenergiegebäude sein: Vielmehr soll der Energieverbrauch auf ein Zehntel des bisherigen gesenkt und ein „Nahe-Null-Standard“ erreicht werden – ein Begriff, der zugegebenermaßen ziemlich viel Raum für Interpretation lässt. Auch die Forderung, dass ab 2021 erbaute Gebäude „zum Großteil“ mit erneuerbaren Energien versorgt werden sollen, könnte noch für einige Diskussionen sorgen. Wie zu erwarten war, treten die verschärften Standards für öffentliche Gebäude bereits zwei Jahre früher, nun also 2019, in Kraft.
Auch der Energieausweis soll in Zukunft wohl einiges präsenter werden: Bisher musste er zwar für jedes Gebäude vorliegen, doch nur die wenigsten Wohnungs- oder Hausinteressenten lassen ihn sich auch zeigen. Wie der Deutsche Mieterbund (DMB) berichtet, plant die EU nun eine Vorgabe, derzufolge der Energiekennwert künftig schon in der Wohnungsanzeige angegeben werden soll. Außerdem soll der Energieausweis dem Mieter oder Käufer zusammen mit dem Miet- bzw. Kaufvertrag übergeben werden. Anfang des kommenden Jahres wird die Europaparlament über den Vorschlag entscheiden.
Quelle: www.uwe-loose.de