Seminarteilnahme: Die neue ImmoWertV
8. Juli 2010:Seit dem 01. Juli ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) rechtsverbindlich und löst damit die seit 1988 gültige Wertermittlungsverordnung (WertV) ab. Die Verordnung ist eine Durchführungsverordnung zum Bundesbaugesetz (BauGB) und ist für städtebauliche Bewertungen sowie Gutachterausschüsse verbindlich.
Für private Sachverständige bei Bewertungen außerhalb städtebaulicher Bewertungen ist sie kein zwingend anzuwendendes Recht. Die ImmoWertV kann jedoch durch berufstständische Vorschriften wie die „anerkannten Bewertungsregeln“ zur Pflicht werden und ist in der Praxis bei vielen Bewertungen auch die Regel. Die gilt jedoch nicht, wenn begründet Abweichungen von den Vorschriften der ImmoWertV vorgenommen werden oder Methoden, die nicht in der Verordnung beschrieben werden, besser geeignet sind den Verkehrswert zu ermitteln.
Durch meine Teilnahme an diesem Seminar ist sicher gestellt, dass auch zukünftig alle meine Immobilienbewertungen nach dem neuesten Stand der „anerkannten Bewertungsregeln“ erfolgen.
Seminarinhalte waren:
- Geschichte der WertV
- Gründe für eine grundlegende Novellierung der WertV
- Anforderungen an den Bodenrichtwert
- Verfahrenswahl
- Verkehrswertableitung
- Marktanpassung
- Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale
- Indexreihen für Preise von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern
- Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren ohne Berücksichtigung der Bebauung
- Bewertung unterausgenutzter Grundstücke
- neue Ertragswertvarianten (vereinfachtes Ertragswertverfahren, DCF-Verfahren)
- marktübliche anstelle nachhaltiger Erträge
- lineare Alterswertminderung
- neues Restwertmodell
- BauGB-Änderungen