Lexikon: Restwert
30. August 2010:Der Restwert entspricht dem Veräußerungswert eines Bewertungsgegenstandes zum Zeitpunkt des Ablaufs
der wirtschaftlichen oder technischen Nutzungsdauer oder nach einem Schadensereignis, wenn die Nutzung zu dem ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr möglich oder beabsichtigt ist.
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