Lexikon: (feste) Taxe
18. Oktober 2010:Die (feste) Taxe ist eine Vereinbarung den Versicherungswert auf einen bestimmten Betrag festzusetzen.
Als Taxe wird auch der Wert des versicherten Interesses bei Eintritt des Versicherungsfalles bezeichnet, sofern sie den tatsächlichen {cms_selflink page=’versicherungswert‘ text=’Versicherungswert‘} nicht wesentlich überschreitet.
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