Lexikon: Verkaufswert
9. November 2010:Der (Händler-)Verkaufswert ist bei Bewertungsgegenständen in der Regel inhaltsgleich mit dem Wiederbeschaffungswert.
Er wird für alle Wirtschaftsgüter verwendet, die keine Immobilien sind.
Innerhalb der Immobilienwirtschaft findet der Begriff bei Immobilienlaien Verwendung und meint meist die subjektive Einschätzung eines Immobilieneigentümers über den tatsächlich erzielbaren Kaufpreis beim Verkauf seiner Immobilie, dem sogenannten Liebhaberwert.
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