Lexikon: Verkehrswert
16. November 2010:Der Verkehrswert -auch Marktwert- ist ein Begriff aus dem BauGB (Baugesetzbuch) und wird in § 194 BauGB begrifflich definiert:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Er entspricht auch entspricht dem {cms_selflink page=’gemeiner-wert‘ text=’gemeinen Wert‘} nach § 9 BewG und ist inhaltlich identisch mit dem {cms_selflink page=’marktwert‘ text=’Marktwert‘} bzw. {cms_selflink page=’market-value‘ text=’Market Value‘} und {cms_selflink page=’fair-value‘ text=’Fair Value‘}.