Lexikon: Sowieso-Kosten
11. März 2011:Sowieso-Kosten, auch Ohnehin-Kosten genannt, sind ein Kostenbegriff aus dem Mängelbeseitigungsrecht und dem Schadensersatzrecht.
Bei Fällen der Mängelbeseitigung handelt es sich um Kosten, die dem Auftraggeber auch bei mängelfreier Vertragsdurchführung entstanden wären.
Bei Fällen des Schadensersatzes handelt es sich um Kosten, die dem Geschädigten auch ohne das Schadensereignis entstanden wären.
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