Geschenkte Immobilie mit einem Vertrag absichern
19. September 2011:Eltern, die ihren Grundbesitz schon zu Lebzeiten auf ihre Kinder übertragen, müssen sich hinreichend absichern.
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Eltern, die ihren Grundbesitz schon zu Lebzeiten auf ihre Kinder übertragen, müssen sich hinreichend absichern.
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