Immobiliengutachten von Steuerschuld absetzen
7. Oktober 2011:Direkte Aufwendungen rund um einen Erbfall sind als „Nachlassverbindlichkeiten“ steuerlich absetzbar.
Artikel lesen (Berliner Morgenpost)
Direkte Aufwendungen rund um einen Erbfall sind als „Nachlassverbindlichkeiten“ steuerlich absetzbar.
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