Mietrecht – Kündigung wegen vorgetäuschten Mangels?
3. Dezember 2011:OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2011 – 24 U 102/10
Täuscht der Mieter dem Vermieter einen von diesem zu verantwortenden Mangel der Mietsache vor, der zudem zur Verletzung eines Dritten geführt hat, obwohl der Mieter selbst oder mit seinem Wissen jener Dritte die Beschädigung verursacht haben kann, kann das Mietverhältnis nachhaltig zerrüttet werden und der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt sein.*)
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