Mietmangel: Zustand der Mieträume maßgeblich, nicht Umfeldsituation!
18. Januar 2012:Gemäß § 536 Abs. 1 S. 3 BGB ist für eine Minderung der Miete erforderlich, dass die Tauglichkeit des Mietobjekts erheblich eingeschränkt ist.
Artikel lesen (IBR-Online)