Was der Mieter im Garten tun muss
15. Mai 2012:Lediglich einfache Pflegearbeiten dürfen übertragen werden. Alles andere ist Vermietersache.
weiterlesen (Hamburger Abendblatt)
Schlagworte: Gartenarbeit, Mietrecht
Lediglich einfache Pflegearbeiten dürfen übertragen werden. Alles andere ist Vermietersache.
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