Immobilien – Keine Baugenehmigung: Gebäude mangelhaft!
13. August 2012:OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2012 – 12 U 185/10
1. Eine fehlende Baugenehmigung stellt einen Sachmangel von veräußerten Gebäuden oder Gebäudeteilen dar.
2. In dem Bestreiten von Mängeln im Verfahrensverlauf liegt nicht ohne weiteres eine endgültige Erfüllungsverweigerung, denn das Bestreiten ist ein prozessuales Recht des Schuldners. Es müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehnt.
Schlagworte: Baugenehmigung