Immobilienbewertung: Sachverständiger ist nicht gleich Sachverständiger
14. August 2012:Die Berufstätigkeit von Sachverständigen unterliegt keiner gesetzlichen Zugangsregelung und die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Im Prinzip kann sich daher Jedermann selbst zum Sachverständigen erklären.
Am Immobilienmarkt, existieren heute eine Vielzahl von Stempeln, Siegeln, Zertifizierungen usw. für Sachverständige die von Instituten ausgestellt werden, die augenscheinlich ihr Hauptgeschäft im Siegelverkauf sehen. Damit wird der Endverbraucher darüber hinweggetäuscht, dass der Sachverständige für den Erwerb des Qualitätssiegels keine oder nur geringe fachliche Anforderungen erfüllen musste.
Für Sie als Auftraggeber ist diese verwirrende Vielfalt der Bezeichnungen und deren tatsächlicher qualitativer Inhalt praktisch nicht ohne größeren eigenen Rechercheaufwand überprüfbar.