Urlauber bei Ferienhausmängeln künftig besser gestellt
29. November 2012:Bislang war umstritten, ob bei Klagen gegen den Ferienhausanbieter deutsche Gerichte zuständig sind oder ausschließlich das Gericht vor Ort….(Abendblatt.de)
Schlagworte: BGH, Ferienimmobilien