BGH: Verkäufer muss über verfälschende Mieteinahmenangaben aufklären!
1. Mai 2013:BGH, Urteil vom 01.02.2013 – V ZR 72/11
1. Vermitteln die von dem Verkäufer eines Hausgrundstücks angegebenen Mieteinnahmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund besonderer Umstände ein falsches Bild über die Ertragsfähigkeit des Grundstücks, muss er den Käufer über diese Umstände aufklären, wenn sie für dessen Kaufentschluss erkennbar von Bedeutung sind…weiterlesen (IBR-Online)