In einer Mietwohnung darf ein Teppich nicht entfernt werden
7. Mai 2013:Einen vom Vermieter verlegten Teppichboden darf der Mieter nicht entfernen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Will der Mieter den Teppichboden herausreißen, etwa um einen darunterliegenden alten Holzboden aufarbeiten zu lassen, muss er vorher die Genehmigung des Vermieters einholen. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, einen vorhandenen Teppichboden mit normalen Mitteln zu pflegen….weiterlesen (Hamburger Abendblatt)