Mietrecht – Kein generelles Hunde- und Katzenverbot durch AGB!
4. Juni 2013:BGH, Urteil vom 20.03.2013 – VIII ZR 168/12
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam…..weiterlesen (IBR-Online)