Sachverständige – Wann beginnt die Frist für die Geltendmachung der Vergütung?
26. Juni 2013:OLG Bremen, Beschluss vom 21.03.2013 – 5 W 4/13
1. Die dreimonatige Frist für die Geltendmachung der Vergütung eines Sachverständigen gemäß § 2 Abs. 1 JVEG errechnet sich für jede selbstständige Leistung des Sachverständigen gesondert…weiterlesen (IBR-Online)