Anwendbarkeit der Richtlinie 93/13/EWG auf Mietverträge
29. Juni 2013:EuGH, Urteil vom 30.05.2013 – Rs. C-488/11
1. Die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass sie auf einen Vertrag über die Vermietung von Wohnraum anwendbar ist, der zwischen einem Vermieter, der im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, und einem Mieter, der zu einem Zweck handelt, der nicht seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, geschlossen wird….weiterlesen (IBR-Online)