Grundsicherung: Müssen Immobilien verwertet werden?
5. Juli 2013:LSG Bayern, Beschluss vom 19.12.2012 – L 7 AS 432/11
1. Ein Haus oder eine Eigentumswohnung sind verwertbares Vermögen nach § 12 Abs. 1 SGB II, wenn eine Prognose ergibt, dass die Immobilie innerhalb von sechs Monaten „versilbert“ werden kann und ein Ertrag für den Lebensunterhalt erzielbar ist….weiterlesen (IBR-Online)