Unbestimmte Baugenehmigung ist nachbarrechtswirdrig!
6. Juli 2013:OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.05.2013 – 1 A 11021/12
Eine Baugenehmigung ist als nachbarrechtswidrig anzusehen, wenn Bauschein und genehmigte Unterlagen hinsichtlich nachbarschutzrelevanter Nutzungen unbestimmt sind und infolgedessen bei der Ausübung der durch die Baugenehmigung zugelassenen baulichen Nutzung eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen ist….weiterlesen (IBR-Online)