Immobilienmakler – Verhandlung über Preisnachlass ist keine Rechtsberatung!
8. Juli 2013:OLG Bamberg, Beschluss vom 10.01.2013 – 6 U 60/12
1. Ein Maklervertrag, in dem sich der Makler verpflichtet, einen Preisnachlass zu vereinbaren, ist nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig, da das Verhandeln eines Preisnachlasses keine rechtliche Prüfung erfordert und vielmehr als Ergebnis des Verhandlungsgeschicks des Maklers anzusehen ist….weiterlesen (IBR-Online)