Keine Bauteilöffnung am Gemeinschaftseigentum!
11. Juli 2013:BGH, Beschluss vom 16.05.2013 – VII ZB 61/12
1. Ein Gericht kann einem am selbständigen Beweisverfahren nicht beteiligten Dritten nicht aufgeben, eine Bauteilöffnung in seiner Wohnung zum Zwecke der Beweissicherung zu dulden…..weiterlesen (IBR-Online)