Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!
12. Juli 2013:OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2012 – 23 U 112/11
1. Sieht die Abnahmeklausel in den AGB eines Bauträgervertrages vor, dass der Erwerber unwiderruflich eine bestimmte Person (insbesondere den Erstverwalter) bevollmächtigen muss bzw. darin bereits tatsächlich bevollmächtigt, ist sie unwirksam….weiterlesen (IBR-Online)