Umsatzeinbuße wegen Bauarbeiten auf Nachbargrundstück: Ausgleich!
4. August 2013:OLG Bremen, Urteil vom 17.06.2013 – 3 U 36/11
1. Beeinträchtigt die auf Grund zeitweiliger Sondernutzung der Straße vor dem Nachbargrundstück verursachte Einwirkung auf ein Grundstück dessen ortsübliche Benutzung als Restaurant durch nachhaltige Behinderung des „Kontakts nach außen“ (hier: fast durchgängige Sperrung der Straße für ca. 20 Monate wegen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück), kann dies einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch auslösen….(IBR-Online)