Bauträger kann Abnahme für Erwerber erklären: Klausel unwirksam!
13. August 2013:OLG Brandenburg Urteil vom 13.06.2013 – 12 U 162/12
Die Klausel eines Bauträgervertrags, wonach der Bauträger das Abnahmeprotokoll für den Erwerber unterschreiben kann, wenn dieser der Abnahme ohne Angabe von Gründen fernbleibt, und die Leistung damit als abgenommen gilt, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam….(IBR-Online)