Öffentliches Recht – Mieterhöhung ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle!
19. August 2013:OVG Berlin-Brandenburg Urteil vom 06.12.2012 – 5 B 1.13
1. Bauliche Änderungen aufgrund von bedingten Anforderungen der EnEV (hier: Wärmedämmung aufgrund Erneuerung des Außenputzes) beruhen auf Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
2. In einem solchen Fall ist bei preisgebundenem Wohnraum die Zustimmung der Bewilligungsstelle zu einer Mieterhöhung nicht erforderlich.