Immobilienmakler – Maklervertrag: Widerruf bei Abschluss über Internetkontakte?
24. August 2013:BVerfG Beschluss vom 17.06.2013 – 1 BvR 2246/11
Die Frage der Anwendbarkeit des § 312b BGB auf Maklerverträge stellt eine klärungsfähige Rechtsfrage dar. Sie ist entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts auch klärungsbedürftig, denn sie ist höchstrichterlich nicht entschieden und in der Literatur umstritten…..(IBR-Online)