Bauvertrag – Keine kumulierte Sicherheit in Höhe von 8% in AGB!
25. August 2013:OLG München Urteil vom 16.07.2013 – 9 U 5194/12 Bau
Kann es aufgrund der Formulierung der Sicherungsabrede in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dazu kommen, dass der Auftraggeber über einen nicht unerheblichen Zeitraum sowohl über eine Vertragserfüllungs- als auch über eine Gewährleistungssicherheit verfügt, ist die Klausel jedenfalls dann unwirksam, wenn die kumulierte Sicherheit einen Betrag von 8% der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme überschreitet….(IBR-Online)